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Ausstehende Kompensationszahlung wegen Flugverspätung

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Der Rückflug der Konsumentin und ihrer Begleitung sollte von Las Palmas nach München (Flugnummer DLH 4445 bzw. 4Y 311) sollte
am 27.09.2022 mit geplanter Abflugzeit um 16:30 stattfinden. Die Abflugzeit wurde immer wieder nach hinten verschoben, sodass
der tatsächliche Abflug erst am 28.9.2022 um 00:58 erfolgte. Ursprünglich ausgesucht wurde von der Konsumentin ein Flug mit
Lufthansa, am Flughafen erfuhren wir, dass wir mit Eurowings GmbH fliegen sollten, letztendlich wurde der Flug von Baltic Airlines
durchgeführt. Am 1.10 2022 wendete sie sich zum ersten Mal an Eurowings mit dem Ersuchen um Entschädigung. In der Folge kam
es zu unzähligen Mails, aber keiner konkreten Lösung. Am 29.11.2022 wurde von Eurowings schriftlich bestätigt, dass der
Konsumentin (und Begleitung) eine Kompensationszahlung in Höhe von € 800,- zustehen würde. Gleichzeitig wurde um Zusendung
einer Kopie eines Ausweises zur Identifikation und Bekanntgabe der Kontodaten gebeten, was von der Konsumentin ebenfalls
umgehend vorgenommen wurde. Da allerdings nach mehrfacher Aufforderung keinerlei Reaktion mehr seitens der Fluggesellschaft
erfolgte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumentin der Eurowings GmbH
etliche Male per Email und postal dar. Es erfolgten zwar immer Rückmeldungen, dass die Angelegenheit in Bearbeitung wäre, zur
Erfüllung der Entschädigungszusage bzw. einer substantiellen Antwort kam es jedoch nie. Zu Redaktionsschluss war die
Entschädigungszusage des Unternehmens nach wie vor nicht erfüllt.