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Unterbliebene Fertigstellung einer Einbauküche wegen nicht gelieferter Teile

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Die Konsumentin hatte am 13.12.2021 bei der Küchenmax Studio GmbH in der Schweiz die Lieferung und Montage einer Einbauküche der Marke Nolte und die Geräte Siemens/Bora zum Preis von rund € 16,000.- bestellt. Im Jänner 2022 leistete die Konsumentin eine Anzahlung von € 4.800,--. Als Liefertermin wurde die Woche vom 24.-30. Oktober 2022 und als Montagetermin die Woche vom 01.-06. November 2022 vorgegeben. Allerdings verstrich der Liefertermin, ohne dass die Leistung des Unternehmens erfolgt wäre. Die Konsumentin setzte eine angemessene Nachfrist  und erklärte, da wiederum keine Lieferung erfolgte, ihren Rücktritt. Am 06.12.2022 wurde ein Teil der Küche geliefert und montiert, allerdings fehlten wesentliche Teile wie Geräte, Arbeitsplatte und Glaswand. Da die Konsumentin betreffend die Restlieferung wiederum nichts seitens des Unternehmens hörte und sie die Fertigstellung wünschte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung versuchten mehrfach - sowohl per Email als auch postal - mit der Küchenmax Studio GmbH in Kontakt zu treten, um das Anliegen der Konsumentin abzuklären. Bis Redaktionsschluss erfolgte jedoch keinerlei Rückmeldung seitens des Unternehmens.