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Vorzeitige Vertragsauflösung für Schülernachhilfe

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Frau A. buchte für ihren Sohn bei der GoStudent GmbH am 16.07.2022 zunächst eine unverbindliche und kostenlose Probenachhilfestunde. Die Konsumentin führt an, dass sie danach ständig von der GoStudent GmbH kontaktiert und nahezu zu einem Vertragsabschluss gedrängt wurde, was sie aber nicht wollte. Schließlich ließ sie sich auf das Angebot seitens der GoStudent GmbH - Paket 17 Nachhilfestunden für € 374.- ein - was telefonisch vereinbart wurde. Am 21.08. 2022 erhielt die Konsumentin ein Email von GoStudent GmbH, dass nun vertragsgemäß € 374,- / Monat 36 Monate lang für Nachhilfestunden zu entrichten wären. Die Konsumentin versuchte zunächst selbst bei der GoStudent GmbH aufzuklären, dass sie niemals einen solchen Vertrag wollte und auch nicht abgeschlossen hatte. Als es Frau A. schließlich selbst nicht gelang mit der GoStudent GmbH eine Einigung zu erlangen, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten der GoStudent GmbH das Anliegen der Konsumentin nochmals ausführlich dar und versuchten, eine Lösung im Sinn von Frau A. zu erwirken. In einer ausführlichen Stellungnahme legte die GoStudent GmbH dar, dass es sich im vorliegenden Fall wohl um ein Missverständnis der eingegangenen Vertragsdauer handeln müsse, weshalb die GoStudent GmbH auch bereit wäre, das Vertragsverhältnis mit Frau A. kulanzhalber zu beenden und keine weiteren Zahlungen in Rechnung zu stellen.