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Kostspielige Namensänderung bei Flugticket

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Die Konsumentin buchte über die Homepage der TUI Austria Holding GmbH eine Reise nach Punta Cana für sich und ihren Ehemann. Nach Angaben der Konsumentin gestaltete sich die Dateneingabe jedoch schwierig, da diese teilweise falsch oder verzerrt dargestellt wurde. Letztlich wurde bei beiden Buchungen der Vorname des Gatten übernommen, wobei Frau V. umgehend versuchte, diesen Fehler bei der TUI Austria Holding GmbH aufzuklären. Erst nach unzähligen Anrufen wurde ihr als Lösung angeboten, neue - dem takesaktuellen Preis entsrpechende - Flüge zu einem Preis von € 1.350,- zu buchen. Diese ihr angebotenen Flüge wollte die KN dann selbst bei der Fluglinie direkt buchen (wo diese nur rund € 895,- kosteten), was aber nach den Angaben der TUI Austria Holding GmbH ebenfalls nicht möglich wäre. Bei der Fluglinie sellbst erhielt die Konsumentin auch die Auskunft,  dass eine Namensänderung lediglich € 25,- kosten würde, eine Umbuchung auf eine andere Person höchstens € 150,-.  Letztlich wurde  Frau V. von der TUI Austria Holding GmbH für Flug, Storno und neuen Flug ein Gesamtbetrag  von  € 4.416,- von ihrem Konto abgebucht. Da die Konsumentin diese Vorgehensweise nicht akzeptieren und die für sie nicht gerechtfertigte Umbuchungsgebühr von € 1.350,- zurückersttattet haben wollte, wandte diese sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnten trotz mehrfacher Vermittlungsversuche nicht die von  Frau V. gewünschte Refundierung der Umbuchungskosten erzielen: Die TUI Austria Holding GmbH begründete dies damit, dass es sich bei der Dateneingabe um einen Fehler der Konsumentin handeln müsse, da die Website zum Buchungszeitpunkt einwandfrei funktioniert hätte. Gebucht worden wären non-refundable Tickets, eine besonders günstige Tarifart, bei der Namensänderungen oder Umbuchungen nicht möglich wären. Als einzige Möglichkeit wäre für Frau V. in dieser Situation die Option der Stornierung und Neubuchung zum genannten Preis verblieben. Die TUI Austria Holding GmbH gab zu, den Ärger der Konsumenin durchaus nachvollziehen zu können, hätte jedoch nicht zu unrecht Kosten verrechnet, sondern lediglich jene Kosten, die aufgrund der Namensänderung tatsächlich bei den Leistungsträgern (Fluglinien) angefallen wären, weshalb eine Rückerstattung dieser Kosten nicht möglich sei.