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Regressforderung für Wasserschaden

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Mit Schreiben vom 31.3.2022 erhielt Frau B. von der Allianz Elementar Versicherungs AG eine Regressforderung für einen Wasserschaden in der Höhe von rund € 24.600,-. Dies wurde von Allianz Elementar Versicherungs AG mit einem Sachverständigengutachten begründet, das die Schadenverursachung durch die Konsumentin feststellte, da diese Orangen- und Bananenschalen, Brot- und sonstige Essensreste sowie Kronkorken in den Hauptabflusskanal entsorgt und diesen verstopft hätte. Dadurch sei es zu einer massiven Überschwemmung in der darunterliegenden Wohnung gekommen, die Reparatur- und  Wiederherstellungskosten hätten zum obengenannten Betrag geführt. Da Frau B. sich keiner Schuld bewusst war und nicht weiter zu helfen wusste, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich sowie seiner Presseabteilung konnte ein für Frau B. sehr erfreuliches Ergebnis erzielt werden: Die Konsumentin konnte den Nachweis erbringen, dass sie zur Zeit der Schadenverursachung ihre Mutter in der Slowakei besuchte und sich auch sonst niemand in der Wohnung aufhielt. Nach abschließender Prüfung durch die Allianz Elementar Versicherungs AG wurde deshalb die gesamte Regressforderung gegen Frau B. eingestellt.