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Versicherungsrücktritt mit Hindernissen

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Herr. C. schloss eine Lebensversicherung bei der ERGO Versicherungs AG ab, von der er aber nach dem Erhalt der Polizze innerhalb vorgesehener Rücktrittsfrist ordnungsgemäß zurückgetreten ist. Rund drei Monate später erfolgte eine Abbuchung vom Konto des Konsumenten betreffend eine ihm nicht weiter bekannte neue Versicherungspolizze, von der er vorsorglich ebenfalls zurücktrat, um weitere Bezahlungen auszuschließen. Da Herr C. seitens der ERGO Versicherung AG informiert wurde, dass betreffend letztere Versicherungspolizze der Rücktritt verwehrt werde, weil die gesetzliche Rücktrittsfrist bereits verstrichen war, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich kontaktierte daraufhin die ERGO Versicherungs AG und diese teilte daraufhin mit, dass betreffend die erste Polizze der Rücktritt fristgerecht erfolgt sei und Herrn C. bereits abgebuchte Prämien rücküberwiesen wurden. Weiters hätte Herr C. einen Antrag für einen neue Polizze eingereicht, bei welcher der Rücktritt jedoch nicht zeitgerecht erfolgt sei, und so der Versicherungsvertrag in Kraft getreten wäre. Aus Kulanz und durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes sowie seiner Presseabteilung wurde dem Anliegen von Herrn C. jedoch entsprochen und auch die zweite Versicherungspolizze ab Beginn storniert und die bereits geleisteten Prämien in der Höhe von € 1.030,-- abzüglich bereits geleisteter Rückzahlungen sowie Spesen, also ein Gesamtbetrag von rund € 800.-- zur vollen Zufriedenheit des Konsumenten auf sein Konto rücküberwiesen.