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Schwierigkeiten mit Abrechnung und Kündigung bei der edustore GmbH

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Herr M. hatte einen Mobilfunkvertrag bei edustore GmbH (educom.at). Als der Konsument seinen Bankanbieter wechselte, informierte er umgehend das Unternehmen und übermittelte die neuen Daten. Nach einem dreiwöchigen Urlaub erhielt er jedoch von der edustore GmbH (educom.at) die Aufforderung, die offene Rechnung zu begleichen. Obwohl dies für den Konsumenten nicht nachvollziehbar war, zahlte er sofort online den offenen Betrag. Die damit beglichenen Minuten, Freieinheiten und das Internetvolumen erhielt er jedoch niemals freigeschalten. Insgesamt blieb sein Handy mehr als drei Monate gesperrt. Herr M. versuchte dies bei der Serviceline des Unternehmens abzuklären, wurde dort jedoch derart unfreundlich behandelt, dass er sich gezwungen sah, den Vertrag umgehend zu beenden - und zwar sowohl mündlich als auch schriftlich. Da die edustore GmbH (educom.at) die erfolgte Kündigung offenbar nicht weiter zur Kenntnis nahm und Herrn M. weiterhin Zahlungsaufforderungen übermittelte, wandte dieser sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Zahlreiche Versuche des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung  mit der edustore GmbH (educom.at) in Kontakt zu treten, blieben unbeantwortet. Bis Redaktionsschluss konnte keine für Herrn M. akzeptable Lösung in dieser Angelegenheit erzielt werden.